Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: November 2026
Für Leistungen an Unternehmen in den Bereichen Wissenssicherung, Wissenstransfer, Qualifizierung und digitale Lernformate.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der Forum Training OG, Stadtplatz 21, 4840 Vöcklabruck, Österreich, FN 597208y, Landesgericht Wels, E-Mail: office@forumtraining.at, gegenüber Unternehmer:innen im Sinne des § 1 UGB, die den Vertrag im Rahmen ihres Unternehmens abschließen. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen, nicht an Verbraucher:innen.
Erfasst sind insbesondere Wissenssicherung, Prozess- und Kritikalitätslandkarten, Skill-Matrizen, Experteninterviews, Wissenstransferkonzepte, Arbeitshilfen, Präsenz- und Onlinetrainings, Workshops, digitale Lernpfade und didaktische Zwillinge sowie vereinbarte Leistungen rund um den KI-gestützten Interviewassistenten KITE.
Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir vor Vertragsabschluss auf sie hinweisen, sie zugänglich machen und ihre Geltung vereinbart wird. Für Folgeaufträge gelten sie nur auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber:innen bedürfen unserer Zustimmung.
2. Angebot, Anmeldung und Vertragsabschluss
Anfragen, Kursanmeldungen und Auftragserteilungen sind per E-Mail oder in anderer vereinbarter Form möglich. Die Buchung eines unverbindlichen Erstgesprächs begründet keinen kostenpflichtigen Leistungsauftrag. Eine Reservierungs- oder Eingangsbestätigung ist noch keine Vertragsannahme, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist.
Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder eine beiderseitige Vereinbarung zustande. Darin werden Leistungsumfang, Termine, Entgelt und erforderliche Mitwirkung festgelegt. Bei offenen Kursen berücksichtigen wir Anmeldungen nach Eingang und verfügbaren Plätzen. Die organisatorischen Informationen werden rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn übermittelt.
Änderungen werden einvernehmlich vereinbart und zu Dokumentationszwecken in Textform, insbesondere per E-Mail, festgehalten. Eine tatsächlich wirksam getroffene Individualvereinbarung bleibt auch ohne diese Dokumentation wirksam.
3. Leistungsumfang und Mitwirkung
Maßgeblich sind das konkrete Angebot und die Auftragsbestätigung. Diese bestimmen insbesondere Inhalte, Formate, Ergebnisse, Dateiformate, technische Voraussetzungen, Termine, etwaige Abnahmekriterien und enthaltene Überarbeitungsschritte. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine vollständige Erfassung sämtlichen Wissens oder ein bestimmter Lernerfolg wird nicht zugesagt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Auftraggeber:innen stellen vereinbarte Informationen, fachkundige Ansprechpartner:innen, Zugänge, geeignete Räume und erforderliche technische Ausstattung rechtzeitig bereit. Sie teilen Sicherheitsvorgaben und besondere Anforderungen vor Beginn mit. Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine entsprechend. Nachweisbarer Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen verrechnet.
Bei Experteninterviews und Wissenssicherung arbeiten wir rollen- und tätigkeitsbezogen. Interviewaussagen werden vor ihrer Verwendung mit den betreffenden Personen geprüft. Erforderliche Abstimmungen mit Datenschutzverantwortlichen und Betriebsrat werden vor der betreffenden Verarbeitung in den Ablauf einbezogen. Aufnahmen bedürfen einer vorherigen Abstimmung und einer tragfähigen Rechtsgrundlage.
4. Preise, Nebenkosten und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Die in der Kurs- oder Seminarbeschreibung enthaltenen Unterlagen und Materialien sind im vereinbarten Preis enthalten. Bei Projekten und digitalen Leistungen richtet sich der Umfang nach dem Angebot.
Reise- und Anfahrtskosten der Trainer:innen, Unterkunft, Verpflegung, externe Lizenzen und sonstige Nebenkosten sind nur dann zusätzlich zu bezahlen, wenn ihre Verrechnung und die Berechnungsgrundlage vorab vereinbart wurden. Bei vereinbarter Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand werden die Kosten nachvollziehbar ausgewiesen.
Rechnungen sind binnen 21 Tagen ab Zugang ohne Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Teilzahlungen oder Meilensteinabrechnungen bedürfen einer Vereinbarung.
Bei schuldhaftem Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmensgeschäfte nach § 456 UGB; fehlt die Verantwortlichkeit für den Verzug, gilt der gesetzliche Zinssatz nach den anwendbaren Vorschriften. Die gesetzliche Betreibungskostenpauschale nach § 458 UGB sowie weitere notwendige, angemessene und gesetzlich ersatzfähige Betreibungskosten können geltend gemacht werden.
Die Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten, von uns anerkannten oder rechtlich zusammenhängenden Gegenforderungen bleibt zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte, insbesondere wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung, bleiben unberührt.
5. Stornierung durch Auftraggeber:innen
Stornierungen von Kurs- und Seminarteilnahmen sind in Textform, etwa per E-Mail, mitzuteilen. Für die Fristberechnung zählt der Zugang der Mitteilung bei Forum Training OG. Die folgenden Pauschalen gelten für vereinbarte Kurs- und Seminarentgelte, nicht automatisch für individuelle Projekte, Softwareleistungen oder bereits erbrachte Leistungen.
- Mehr als 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornopauschale für die Kurs- oder Seminarteilnahme.
- Innerhalb der letzten 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, aber vor dem Veranstaltungstag: 50 % des vereinbarten Kurs- oder Seminarentgelts.
- Am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Kurs- oder Seminarentgelts.
Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwertung des frei gewordenen Platzes werden angerechnet. Auftraggeber:innen können nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist; die Pauschale reduziert sich entsprechend. Gesetzliche Rechte zur Vertragsbeendigung, insbesondere bei einer von uns zu vertretenden Leistungsstörung, bleiben unberührt.
Die Benennung geeigneter Ersatzteilnehmer:innen ist ohne zusätzliche Stornopauschale möglich. Notwendige Teilnahmevoraussetzungen und vorab offengelegte Förderbedingungen müssen erfüllt sein.
Für die Beendigung individueller Projekte, Workshops mit vereinbartem Gesamtprojektumfang und digitaler Entwicklungsaufträge werden etwaige Kündigungs- oder Stornoregeln im Angebot gesondert vereinbart. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regeln; insbesondere sind ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb bei anwendbarem § 1168 ABGB zu berücksichtigen.
6. Programmänderungen, Verschiebung und Absage
Sachlich gerechtfertigte, unwesentliche organisatorische Änderungen, etwa der Einsatz gleichwertig qualifizierter Trainer:innen, sind zulässig, wenn sie den vereinbarten Zweck und die berechtigten Interessen der Auftraggeber:innen nicht beeinträchtigen. Wesentliche Änderungen von Inhalt, Ort oder Termin bedürfen einer Vereinbarung; ein Ersatztermin wird nicht einseitig verbindlich.
Offene Veranstaltungen können von einer vorab angegebenen Mindestteilnehmerzahl abhängen; diese liegt üblicherweise bei 4 Personen. Die konkrete Zahl und ein etwaiger Entscheidungstermin werden in der Ausschreibung oder Auftragsbestätigung angegeben.
Wird eine Veranstaltung von uns abgesagt, etwa wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl, informieren wir unverzüglich und erstatten bereits bezahlte Entgelte für die nicht erbrachte Veranstaltung. Ein Ersatztermin kann gemeinsam vereinbart werden.
Bei außergewöhnlichen, nicht beherrschbaren Ereignissen stimmen wir mögliche Anpassungen ab. Ist die Leistung endgültig nicht möglich oder eine Fortsetzung nicht zumutbar, gelten die gesetzlichen Beendigungs- und Rückabwicklungsregeln. Ansprüche wegen von uns zu vertretender Pflichtverletzungen werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.
7. Veranstaltungsort, Reise und Unterkunft
Veranstaltungen finden am vorab vereinbarten Ort, in Firmenräumen, in Seminarhotels oder online statt. Unterkunft und Verpflegung sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Entgelt enthalten.
Hotelbuchungen erfolgen durch die Teilnehmer:innen selbst oder aufgrund eines ausdrücklichen Auftrags. Es werden keine kostenpflichtigen Zimmer allein aufgrund einer Seminaranmeldung automatisch gebucht. Bei einer beauftragten Buchung werden Hotelkonditionen und mögliche Stornokosten vorab mitgeteilt; die vertragliche Zuordnung richtet sich nach der konkreten Vereinbarung mit dem Hotel.
Hotel-, Reise- oder Verpflegungskosten sind von den Stornopauschalen für die Veranstaltung zu unterscheiden. Eine automatische Überwälzung sämtlicher Nebenkosten unabhängig vom Grund einer Absage findet nicht statt; maßgeblich sind die jeweilige Vereinbarung und die gesetzlichen Ansprüche.
8. Teilnahmebestätigung und Förderungen
Eine Teilnahmebestätigung wird bei mindestens 75 % Anwesenheit ausgestellt, sofern nicht für die konkrete Veranstaltung andere vorab mitgeteilte Voraussetzungen gelten. Sie bestätigt die Teilnahme und ist ohne gesonderte Vereinbarung kein Befähigungs- oder Prüfungszeugnis.
Förderungen, etwa DigiScheck oder Nachfolgeprogramme, richten sich ausschließlich nach den jeweils geltenden Förderbedingungen. Wir garantieren keine Förderzusage, Förderhöhe oder Anerkennung durch eine Förderstelle. Antragstellung und Prüfung der individuellen Voraussetzungen obliegen den Auftraggeber:innen, soweit keine andere Unterstützung vereinbart wurde.
Förderspezifische Anforderungen an Anwesenheit, Teilnehmerzahl oder Meldungen werden vor Vertragsschluss gesondert mitgeteilt, soweit sie Bestandteil unseres Angebots sind.
9. Digitale Inhalte, Nutzungsrechte und Überarbeitung
Bestehende Methoden, Vorlagen, Werkzeuge und sonstige geschützte Materialien verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhaber:innen. Unternehmensinformationen und bereitgestellte Materialien der Auftraggeber:innen werden dadurch nicht zu unserem Eigentum.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, erhalten Auftraggeber:innen nach Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Recht, die gelieferten Projektergebnisse für den vereinbarten Zweck im eigenen Unternehmen zu nutzen. Dies umfasst erforderliche interne Kopien und die Weitergabe an eigene Mitarbeiter:innen zur Wissenssicherung und Qualifizierung. Eine Veröffentlichung, ein Weiterverkauf oder die Weitergabe an außenstehende Dritte bedarf einer gesonderten Berechtigung. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
Umfang, Bearbeitungsrechte, Quelldateien, Exportformate, Rechte an Drittmaterial und gegebenenfalls konzernweite Nutzung werden im Angebot festgelegt. Für gesondert bereitgestellte Software, KITE-Zugänge und externe Lizenzen gelten die vorab vereinbarten Nutzungsbedingungen und Laufzeiten; ein zeitlich unbeschränktes Software- oder Hostingrecht wird durch die Nutzung von Projektergebnissen nicht eingeräumt.
Bei Videos, Fotos, E-Learning und anderen digitalen Inhalten werden enthaltene Korrektur- und Review-Schritte im Angebot beschrieben. Gewährleistungsrechte wegen vereinbarungswidriger oder mangelhafter Leistungen bleiben bestehen. Darüber hinausgehende Änderungswünsche, neue Anforderungen und spätere fachliche Aktualisierungen werden gesondert beauftragt und vergütet; zusätzliche Entgelte werden vor Umsetzung vereinbart.
10. KITE und KI-gestützte Auswertungen
Bei vereinbartem Einsatz von KITE legen wir vor Beginn Zweck, zulässige Daten, Berechtigungen, technische Rahmenbedingungen und menschliche Prüfung fest. KI-Ausgaben können unvollständig oder fehlerhaft sein. Fachliche Aussagen und abgeleitete Maßnahmen sind vor operativer Nutzung durch geeignete Personen zu prüfen; eine zugesagte Prüfung durch Forum Training bleibt Bestandteil unserer Leistung.
KITE ist im Rahmen dieser Leistungen ein Werkzeug zur Wissenssicherung, kein System zur automatisierten Personalbewertung. Eine Nutzung für Personalentscheidungen oder sicherheitskritische Entscheidungen ist nicht Bestandteil des Auftrags. Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsanweisungen werden nicht durch ungeprüfte KI-Ausgaben ersetzt. Zwingende gesetzliche Pflichten, auch aus der KI-Verordnung, bleiben unberührt.
Vertrauliche Unternehmensdaten und personenbezogene Daten dürfen nur innerhalb des vorab abgestimmten Rahmens verarbeitet werden. Externe KI-Dienste, Empfänger, Speicherorte, Aufbewahrung und etwaige Übermittlungen in Drittländer sind vor der betreffenden Verarbeitung vertraglich und datenschutzrechtlich zu klären. Eine Nutzung vertraulicher Kundendaten zum Training allgemeiner KI-Modelle ist ohne gesonderte rechtliche Grundlage und Vereinbarung nicht gestattet.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Vertragsparteien behandeln nicht öffentlich bekannte Geschäfts- und Betriebsinformationen vertraulich, verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung und beschränken den Zugang auf erforderliche, entsprechend verpflichtete Personen. Dies gilt auch nach Vertragsende. Ausgenommen sind rechtmäßig öffentlich bekannte Informationen und zwingend gesetzlich erforderliche Offenlegungen.
Auftraggeber:innen stellen sicher, dass die Übermittlung von Mitarbeiter:innen- und Unternehmensdaten rechtmäßig erfolgt und erforderliche Informationen sowie Beteiligungsrechte beachtet werden. Es werden nur für den konkreten Zweck erforderliche Daten übermittelt.
Jede Partei erfüllt die ihr nach der DSGVO obliegenden Pflichten. Verarbeitet Forum Training personenbezogene Daten im Auftrag, wird vor Beginn ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Diese AGB ersetzen weder diesen Vertrag noch die Datenschutzinformation für betroffene Personen.
Rückgabe, Export, Aufbewahrung und Löschung von Projektunterlagen und Daten werden entsprechend Zweck, gesetzlichen Pflichten und der konkreten Vereinbarung geregelt. Weitere Informationen zur Website und Kontaktaufnahme stehen in unserer Datenschutzerklärung.
12. Gewährleistung, Sicherheit und Haftung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen entsprechend der vereinbarten Leistungsart. Auftraggeber:innen teilen festgestellte Mängel möglichst zeitnah und nachvollziehbar mit. Ein Feedback- oder Freigabeverfahren hebt gesetzliche Ansprüche nicht pauschal auf.
Bei Trainings sind angemessene Sicherheitsanweisungen einzuhalten. Die Verantwortung der Auftraggeber:innen für den eigenen Betrieb und für gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen bleibt bestehen. Dies entbindet Forum Training nicht von eigenen Sorgfalts- und Sicherheitspflichten.
Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, mit der Höhe des jeweiligen Auftragswerts begrenzt. Bei persönlichen Gegenständen der Teilnehmer:innen besteht keine Verwahrungspflicht.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Für Streitigkeiten aus unternehmensbezogenen Verträgen wird, soweit gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart, das für Vöcklabruck sachlich zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. Die sachliche Zuständigkeit wird durch diese Klausel nicht verändert.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.